Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung
Keine Wartung gemäß den Empfehlungen der Hersteller vergessen.
Rechtlich relevant sind die gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle für Sicherheits- und Messtechnischen Kontrollen (STK/MTK).
Die Einhaltung dieser Intervalle ist schriftlich zu dokumentieren.
Gerade für Betriebsbegehungen wird es immer wichtiger, Unterlagen über die Wartung und Instandhaltung vorlegen zu können.
Es empfiehlt sich ein Verzeichnis in digitaler oder schriftlicher Form als Bestandsverzeichnis der Betriebsmittel zu führen, in dem alle Intervalle und Prüfungen des Equipments hinterlegt sind.
Wartungsaufgaben zuweisen, organisieren und kontrollieren
Techniker und Instandhaltungsverantwortliche koordinieren die regelmäßigen Wartungen, Reparaturen, Reinigungen und Kontrollen. Dazu gehören auch außerplanmäßige Aufgaben.
Die Kernaufgaben von Mitarbeiter der Instandhaltung ist die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit und Effizienz von Anlagensystemen und Maschinen.
Um die Planung zu ermöglichen, entwickelte die HOPPE Unternehmensberatung den Wartungsplaner.
Mit dem modular aufgebauten Werkzeug Wartungsplaner lassen sich erledigte Aufgaben einfach abhaken
Mit dem Tool können Wartungsleiter die Wartungsaufgaben organisieren und kontrollieren.
Alle offenen Punkte bleiben dem Wartungsteam klar vor Augen.
Wartungstechniker erkennen anhand der übersichtlichen Grafiken offene Aufgaben.
Anhand von Wartungsrhythmen erinnert die Software technisch Zuständige an ausstehende Wartungen.
Anwender erhalten ein Wartungsplanung über die bedienfreundliche Oberfläche mit der sie Wartungsaufgaben zuweisen, organisieren und kontrollieren.
Die nächste Generation des Wartungsmanagement
Wartungsmanagement-Software, die Ihr Unternehmen stärker macht.
Unabhängig von der Art Ihres Unternehmens helfen wir Ihnen, den Überblick zu behalten.
Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Bereich Wartungsmanagement gibt Ihnen unsere Lösung einen klaren Überblick über Ihre Wartungen, damit Sie keinen Termin mehr versäumen.
Vermeiden Sie Wartungsausfälle mit dem passendes Wartungssystem
Technische Anlagen und Maschinen müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden.
Durch den Wartungsplaner stellen Sie sicher, dass Mitarbeitende über die anstehenden Wartungen informiert sind und wissen, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge ergriffen werden müssen.
Wartungsplaner von Hoppe hat sich als unverzichtbarer Standard im Wartungsmanagement etabliert und revolutioniert Planungs- und Wartungsprozesse.
Um das Wartungsmanagement effizient umzusetzen, braucht es strukturierte Abläufe, tiefgehendes Fachwissen und den gezielten Einsatz digitaler Tools.
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Arbeitsmittelprüfung m Betrieb
Unsere Software zur Arbeitsmittelprüfung dokumentiert den Prüfservice für Arbeitsmittel nach den Vorgaben der DGUV.
Durch regelmäßige Prüfungen und Inspektionen gewährleisten Sie die Sicherheit in Ihrem Betrieb und halten die rechtliche Vorgaben ein.
Durch die digitalisierte Wartungsplanung, Dokumentation und Planung mit der Erinnerungsfunktion halten wir Ihren Eigenaufwand so gering wie möglich.
Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016
Leitern und Tritte müssen mindestens einmal jährlich durch eine Fachkraft geprüft werden. Dies ist erforderlich, um Verschleiß und Defekte frühzeitig zu erkennen und so Unfälle zu vermeiden.
Prüfung von Steigleitern nach DGUV Information 208-032
Steigleitern müssen mindestens einmal jährlich von einer fachkundigen Person geprüft werden. Dabei wird die Funktion von Sprossen, Holmen und Sicherheitsvorrichtungen kontrolliert, um Unfallrisiken frühzeitig zu minimieren.
Prüfung von Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln und Hebezeugen nach DGUV Regel 109-017
Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel sind mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person zu prüfen. Dabei werden Tragfähigkeit, Verschleiß und die Funktion sicherheitsrelevanter Komponenten kontrolliert, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
Prüfung von Türen und Toren nach DGUV Information 208-022
Kraftbetätigte Türen und Tore müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken und Not-Halt-Funktionen sowie mechanischen Gefährdungen.
Prüfung von Regalen nach DGUV Information 208-043
Regale müssen mindestens einmal jährlich von einer Fachkraft geprüft werden. Dabei wird der korrekte Aufbau und die Funktion von Sicherheitseinrichtungen kontrolliert. Außerdem wird sorgfältig auf Schäden untersucht, um Unfälle durch defekte Regale zu vermeiden.
Prüfung von Lagereinrichtungen und Ladungsträgern nach DGUV Information 208-061
Lagereinrichtungen und Ladungsträger müssen regelmäßig auf Stabilität und Schäden geprüft werden. Ladungsträger wie Paletten werden dabei auf Mängel kontrolliert, um die Sicherheit zu gewährleisten.