Im Betrieb sicher und gesundheitsförderlich verhalten

Mitarbeiter in den betrieblichen Arbeitsschutz einbinden

Jährliche Unterweisung für Arbeitnehmer nicht vergessen Die Unterweisung von Mitarbeitern ist eine Unternehmerpflicht. Deshalb liegt die Verantwortung für die Durchführung einer Sicherheitsunterweisung beim Unternehmer bzw. Geschäftsführer.

Entdecken Sie unsere Unterweisungslösung.
Die Unterweisung gehört zu den grundlegenden Faktoren im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wie Sie Ihrer Unternehmerpflicht für die Unterweisung im Arbeitsschutz rechtssicher dokumentiert können, zeigt Ihnen der Wartungsplaner Software als Unterweisungsmanager gezeigt.
Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG
Unterweisungen wie Verhalten im Notfall, Brandschutz oder allgemeine Sicherheitshinweise sind ein Muss. Die Dokumentation der Unterweisungen kostet jedoch Zeit: Inhalte recherchieren, rechtssicher formulieren, Teilnahme dokumentieren.

Sparen Sie sich den Stress – wir liefern Ihnen die Planungssoftware für Ihre Unterweisungen.
Unsere Unterweisungssoftware unterstützt Sie in allen Schritten:

  • Planung für Unterweisungen
  • rechtssicher und sofort einsatzbereit
  • Elektronisches Historie jeder Unterweisung
  • Lückenlose Planung, Durchführung und Dokumentation
  • Unterweisungsmanager für das ganze Jahr und jeden Mitarbeiter

Rufen Sie uns bitte direkt an.
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Unterweisung Unternehmerpflicht - betriebliche Organisation zum Arbeitsschutz

Unterweisung Unternehmerpflicht - betriebliche Organisation zum Arbeitsschutz




Arbeitsschutzgesetz und die DGUV - folgende Grundregeln zu beachten
Über das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die unternehmerischen Grundpflichten geregelt. Neben der betrieblichen Organisation zum Arbeitsschutz sind u.a. folgende Grundregeln zu beachten:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisen
  • Auswahl Personal
  • Auswahl Arbeitsmittel
  • Erste Hilfe

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Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden. Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.

Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen. Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.

Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte. Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3) Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle. Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.

Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.

Wartungsplaner plant die vorausschauende Wartung und stärkt damit ihr Wartungsmanagement
Die HOPPE Unternehmensberatung, ein führender Anbieter von Wartungsmanagement Lösungen, hat unter dem Produktnamen Wartungsplaner eine vorausschauende Wartungslösung entwickelt.

Regelmäßig instand halten statt reparieren
Hoppe Unternehmensberatung zeigt mit dem Wartungsplaner, was im Predictive Maintenance heute schon möglich ist.
Den optimalen Zeitpunkt für Wartungen zu finden, ist eine große Herausforderung für Betreiber Maschinen. Ungeplante Stillstandzeiten sollen eliminiert werden und die Maschinenverfügbarkeit soll erhöht werden.
Doch so sehr sich die Maschinen in ihrer Anwendung auch unterscheiden, haben sie alle eines gemeinsam: Sie müssen die Anforderungen an Effizienz und Betriebssicherheit erfüllen. Unerwartete Störungen, die an der Mechanik, Hydraulik oder Elektronik auftreten, schlagen mit kostspieligen Folgen zu Buche.

Erst reagieren und reparieren, wenn ein Defekt auftritt, ist unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht die beste Lösung.
Für die Instandhaltung wiederum ist die vorausschauende Wartung eine ideale Maßnahme, die Instandhaltungskosten zu senken.

Hohe Effizienz ohne laufende Kosten!
Verantwortliche in Unternehmen müssen ihre laufenden Kosten im Blick behalten. Vor der Auswahl einer Wartungsplaner-Software sollte entsprechend sorgfältig geprüft werden, ob sie für die eigenen Arbeitsabläufe geeignet ist.